Überwachung ESG-HF

2018 wurde das neue Gütezeichen für ESG-HF mit Fremdüberwachung über externe Prüfstellen eingeführt. Der Bundesverband Flachglas und die Gütegemeinschaft Flachglas wollen damit sicherstellen, dass auch morgen noch dieses bewährte Produkt mit geprüfter Sicherheit verwendet werden darf.

Die deutsche Bauaufsicht hatte seit jeher in der Bauregelliste A zusätzliche Anforderungen an den Heißlagerungsprozess von ESG definiert, um ein angestrebtes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Vom heißgelagerten ESG nach EN 14179 unterschied sich das so definierte “ESG-H” als nationale Besonderheit wesentlich durch zwei Punkte: zum einen durch die längere Haltezeit von vier Stunden, zum anderen durch die obligatorische Fremdüberwachung.

Solche nationalen Zusatzanforderungen in der Bauregelliste wurden mit dem Urteil C-100/13 des Europäischen Gerichtshofes vom 16.10.2014 für unzulässig erklärt. Das Produkt “ESG-H” als deutsche Besonderheit gibt es daher nicht mehr.
Inzwischen besteht Einigkeit unter den Experten und auch mit der Bauaufsicht, dass eine Haltezeit von zwei Stunden für die erforderliche Reduzierung des Spontanbruchrisikos ausreichend ist. Die Fremdüberwachung wird aber weiterhin als wesentliche Voraussetzung für das in Deutschland angestrebte, hohe Sicherheitsniveau von heißgelagertem ESG angesehen.

Ihre Notwendigkeit ergibt sich aus den Regelungen der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bzw. der Vorschriften der Bundesländer (VV-TB) sowie der Normenreihe DIN 18008.

Wir wollen Rechtssicherheit für Hersteller und Anwender von heißgelagertem ESG schaffen. Darum bieten wir mit dem RAL-Gütezeichen als Branchenlösung ein transparentes System der Fremdüberwachung an, das die Anforderungen von Norm und Bauaufsicht erfüllt. Die Güte- und Prüfbestimmungen für Heißgelagertes Einscheibensicherheitsglas (ESG-HF) zur Gütesicherung für das RAL-GZ 525 definieren den geforderten Umfang an Eigen- und Fremdüberwachung.