Überwachung MIG

Eigen- und Fremdüberwachung

Für das Führen des RAL-Gütezeichens Mehrscheiben-Isolierglas schliesst der Isolierglas-Hersteller mit einer von der GGF benannten Prüf- und Überwachungsstelle ein Überwachungsvertrag ab, der sich auf die Güte- und Prüfbestimmungen Mehrscheiben-Isolierglas zur Gütesicherung für das RAL-GZ 520 bezieht. Der Isolierglashersteller muss hierfür eine umfangreiche Technische Dokumentation, bestehend aus der Systembeschreibung und den dazugehörigen Typprüfungen vorlegen und fortlaufend aktualisieren.

Grundsätzlich wird in Eigen- und Fremdüberwachung unterschieden. Beides ist mit den Güte- und Prüfbestimmungen detailliert vorgegeben. Im Rahmen der Fremdüberwachung durch die beauftragte Prüf- und Überwachungsstelle werden dann nicht nur die Fertigprodukte begutachtet. Es wird auch kontrolliert, ob der Hersteller die Eigenüberwachung (Werkseigene Produktionskontrolle) ordnungsgemäß durchführt und dokumentiert und die Zulieferprodukte den notwendigen Eingangskontrollen unterzogen werden.

Für den Randverbund der güteüberwachten Isoliergläser dürfen nur güteüberwachte Komponenten (Abstandhalter, Primär- und Sekundärdichtstoffe, Trocknungsmittel) verwendet werden. Glasbeschichtungen müssen von fremdüberwachten Herstellern stammen. Während der Regelprüfung im Betrieb werden Probekörper für eine Kurzzeit-Klimaprüfung angefertigt, die dann im Labor der Prüfstelle durchgeführt wird. Sie dient als Nachweis für die Dauerhaftigkeit der produzierten Isolierglaseinheiten.

Die Prüfung vor Ort sowie die Laborprüfung erfolgen halbjährlich. Bei ausreichend positiven Erfahrungen ist eine Reduzierung auf jährliche Kontrolle möglich. Die Prüf- und Überwachungsstellen berichten der Gütegemeinschaft Flachglas über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit. Einwandfreie Prüfergebnisse sind die Voraussetzung für das Weiterführen des RAL-Gütezeichens.